Qualifizierung

Kindertagespflege ist ein bedeutsamer Bildungs- und Lernort. Die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist mit spezifischen Herausforderungen verbunden.Tagespflegepersonen sollen dem Bildungsanspruch im frühkindlichen Bereich gerecht werden und ihre Tageskinder pädagogisch stärken. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist eine gezielte Qualifizierung notwendig. Die pädagogische Arbeit der Kindertagespflege betrifft zu 78% den Altersbereich der ersten drei Lebensjahre, in der Größenordnung von 15% wird Kindertagespflege von Kindern Ü3 und zu 7% von Schulkindern genutzt (StMAS Statistik 31.12.22). Die Qualifizierung zur Tagespflegeperson fokussiert auf die Frage, was Tagespflegepersonen an spezifischem Wissen im Bereich Kindertagespflege benötigen und wie sie in ihren Aufgaben bestmöglich fachlich unterstützt werden können. Dazu zählen Kompetenzen zur individuellen Begleitung und Stärkung der Entwicklung des Kindes sowie der angemessenen Begegnung seiner Grundbedürfnisse sowie auch  der Aufbau einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern. Weiter dienen die Kurse der Vernetzung und des gegenseitigen Austausches untereinander. Tagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen (§§ 23, 43 SGB VIII). Eine Möglichkeit ist es, diese Kenntnisse in Qualifizierungskursen zu erlangen. Welchen Umfang diese Kurse haben oder welche anderen Qualifikationen in diesem Sinne ggf. (teilweise) anerkannt werden, entscheidet das zuständige Jugendamt in eigener Verantwortung. Der Bundesgesetzgeber schreibt keine einheitliche Stundenzahl vor. Dem Jugendamt steht es frei, die Qualitätsstandards über die Bundes- und Landesgesetze hinaus weiterzuentwickeln und in eigener Zuständigkeit zusätzliche Voraussetzungen für die Bezahlung des Tagespflegeentgelts zu stellen.

Autor: StMAS, zuletzt aktualisiert am 14.02.204