Mindestvoraussetzungen in Bayern

Der Freistaat Bayern fördert die Kindertagespflege über das BayKiBiG wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die staatliche Refinanzierung ist eine Mindestqualifikation von 160 Stunden notwendig. Außerdem die  Bereitschaft an regelmäßigen Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Stunden im Jahr teilzunehmen.
Tagespflegepersonen, die Kinder vor dem vollendeten ersten Lebensjahr betreuen, werden staatlich refinanziert, wenn es sich um päd. Personal nach § 16 AVBayKiBiG handelt, oder wenn eine Qualifikation im Sinne von Art. 20 Satz 1 Nr. 1 BayKiBiG im Umfang von mindestens 300 Stunden nachgewiesen ist.

Autor: StMAS, zuletzt aktualisiert am 14.02.204