Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung ist zentraler Bestandteil der Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII. Sie ist aber auch erforderlich, sobald es sich nach § 23 SGB VIII um ein öffentlich gefördertes Tagespflegeverhältnis handelt.

Tagespflegepersonen sollen persönlich und fachlich geeignet sein und über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege sowie kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Die vertieften Kenntnisse werden in der Regel in einem Qualifizierungskurs vermittelt.

Eignungsfeststellung ist ein Prozess, der vom Jugendamt bzw. der zuständigen Fachkraft definiert wird und bereits vor der Teilnahme der Bewerberin am Qualifizierungskurs begonnen werden sollte. Zwingend erforderlich für die Eignungsfeststellung sind die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und der Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. In jedem Fall ist vor Erteilung der Pflegeerlaubnis auch eine Prüfung der Eignung der Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfinden soll, notwendig.

Darüber hinaus werden in der Praxis häufig weitere Möglichkeiten genutzt, um Informationen über die Bewerberin in die Eignungsprüfung einzubeziehen wie beispielsweise die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses oder Erkenntnisse aus der Teilnahme der Bewerberin am Qualifizierungskurs. Aus diesem Grund empfehlen wir die Teilnahme der Fachberatung des Jugendamts mindestens am Grundkurs, sofern sie ihn nicht ohnehin selbst durchführt.

Das Deutsche Jugendinstitut hat zur Eignung von Kindertagespflegepersonen 2021 eine vollständig überarbeitete und aktualisierte Handreichung erstellt.

Um die Fachkräfte bei dem schwierigen Prozess der persönlichen Eignungsfeststellung zu unterstützen, hat das Bayerische Landesjugendamt eine Orientierungshilfe dazu entwickelt.

Zur Fragestellung, ob Mitglieder sogenannter Sekten und Psychogruppen als Tages- oder Vollzeitpflegepersonen geeignet sind, finden Sie beim Bayerischen Landesjugendamt Informationen.

Die Arbeitshilfe zur Einschätzung religiöser, weltanschaulicher bzw. ideologischer Haltungen bei Personen, die Kinder betreuen möchten, kann ausschließlich von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe beim Bayerischen Landesjugendamt angefordert werden. Zusätzlich bietet das Bayerische Landesjugendamt Beratung im Einzelfall. Kontakt: KWG@zbfs.bayern.de

Autor: BLJA, zuletzt geändert am 03.04.2023