Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften

Der Freistaat fördert im Rahmen einer Richtlinie die Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in der Kindertagesbetreuung.

Mit der Förderung sollen

  • Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Assistenzkräfte zur Unterstützung des pädagogischen Personals einzustellen. Die Assistenzkräfte können die Fachkräfte nicht nur im pädagogischen Alltag entlasten, sondern eröffnen auch den Spielraum, das pädagogische Angebot zu flexibilisieren und z. B. die Betreuung in den Randzeiten sicherzustellen. Als Qualifikation wird daher entweder
    • die Qualifikation einer Tagespflegeperson (Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder
    • die erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten vorausgesetzt.

Zusätzlich innerhalb eines Jahres ab Beginn der Tätigkeit als Assistenzkraft ist eine vom StMAS zertifizierte Zusatzqualifikation (Modul 2 Block A des Gesamtkonzepts) mindestens im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.

Die Assistenzkräfte werden zusätzlich eingesetzt, d.h. sie werden nicht auf den Anstellungsschlüssel angerechnet. In einem kurzen Infofilm (mit Audiodeskription) erhalten Sie einen guten Einblick in mögliche Tätigkeiten einer Assistenzkraft, die Vorteile und Besonderheiten, die sich für die Einrichtungen ergeben sowie über Motivationen und Hintergründe bereits tätiger Assistenzkräfte.

  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützt werden, Personen mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in der Kindertagespflege oder im Rahmen der Ersatzbetreuung einzusetzen. Seit 2023 wird aufgrund der geringen Nachfrage ausschließlich der Bestand bereits geförderter Maßnahmen zur Sicherung insbesondere der dadurch optimierten Ersatzbetreuungssysteme in der Kindertagespflege weiter gefördert. Neue Maßnahmen können nicht mehr im Förderprogramm berücksichtigt werden.

Beide Varianten zielen auf die qualitative Weiterentwicklung, die Entlastung des Personals sowie insbesondere auch die die Gewinnung neuer Kräfte im Bereich der Kindertagesbetreuung ab. Als eine der grundlegenden Säulen im Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung werden über den Einstieg als Assistenzkraft in das Tätigkeitsfeld der Kindertagesbetreuung zudem weitere Perspektiven berufsbegleitender Qualifizierung bis hin zur Fachkraft eröffnet.

Bereits seit 1. Juni 2021 unterstützt der Freistaat die Maßnahmen in besonderem Maße mit der Übernahme des kommunalen Kofinanzierungsanteils. 

Ansprechpartner für

  • Personen mit Interesse am Einsatz als Assistenzkraft sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Fachbereich Kindertageseinrichtung).
  • Kindertageseinrichtungen / Einrichtungsträger mit Interesse an der Einstellung einer Assistenzkraft sind zunächst die Gemeinden (Zuständigkeit Kindertagesbetreuung).

Informationen zur den Qualifizierungsmaßnahmen zur Assistenzkraft im Zuge des Gesamtkonzepts sowie die notwendige Zusatzqualifikation von Assistenzkräften in Kitas.

Autor: StMAS, zuletzt geändert am 20.02.2024