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Kindertagespflege in Bayern

Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 wurde die Kindertagespflege in Bayern in die gesetzliche Förderung aufgenommen.

Damit ist die Kindertagespflege auch förderrechtlich als unverzichtbare und gleichrangige Säule des Betreuungs- und Bildungsangebots in Bayern anerkannt.

Um dem hohen Informationsbedarf zur Kindertagespflege Rechnung zu tragen, wurde diese Website vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesjugendamt erstellt. Sie soll insbesondere die Fachkräfte der Jugendämter in ihrer täglichen Arbeit unterstützen, aber neben den Fachkräften auch allen anderen interessierten Personen als kompakte Informationsplattform dienen.

Hier werden gebündelt wichtige Themen der landesrechtlichen Regelungen zur Kindertagespflege, aber auch bundesrechtliche und andere inhaltliche Themen der Kindertagespflege behandelt.

In Zusammenarbeit mit:

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Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist die zentrale Fach­be­hör­de der Ju­gend­hilfe in Bayern. Das BLJA als Teil des Zentrum Bayern Familie Soziales ist zu­stän­dig für die Unter­stützung der örtlichen Jugendämter und freien Träger vor Ort.

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