Vernetzung
Tagespflegepersonen betreuen Kinder nach wie vor überwiegend in ihrem eigenen Haushalt. Sie haben selten die Möglichkeit zum fachlichen, kollegialen Austausch mit anderen Tagespflegepersonen und damit zur Reflexion der eigenen pädagogischen Arbeit. Die „isolierte“ Arbeitssituation erschwert die Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses und eines gemeinsamen Profils der Kindertagespflege.
Durch gelingende Vernetzung der Tagespflegepersonen im Stadtteil oder der Gemeinde profitieren letztlich alle Akteure der Kindertagespflege: Tagespflegepersonen gewinnen an Selbstbewusstsein und Profil, für Tagespflegekinder erhöht sich der soziale Aktionsradius und für Eltern wird die Kindertagespflege im Sinne von Transparenz und Öffentlichkeit attraktiver. Jugendhilfe profitiert beispielsweise bei Vertretungsregelungen in hohem Maße von vernetzten Tagesmüttern und -vätern.
In § 23 Abs. 4 SGB VIII hat der Gesetzgeber ausdrücklich aufgenommen, dass Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen beraten, unterstützt und gefördert werden sollen.
Vernetzung in der Kindertagespflege sollte darüber hinaus aber nicht nur untereinander stattfinden, sondern z.B. mit Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, kommunaler Familienpolitik… Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.
Ziel ist es, für Kinder und Eltern ein vernetztes, flexibles und bedarfsorientiertes Angebot mit guten Übergängen für die Kinder zu schaffen und die Bildungsakteure vor Ort miteinander ins Gespräch zu bringen.
Autor: BLJA, zuletzt geändert am 03.04.2023