Gesetzliche Unfallversicherung der Tageskinder

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII sind Kinder während der Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 SGB VIII gesetzlich unfallversichert.

Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre „Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege“ der Bayerischen Landesunfallkasse.

Weitere Infos finden Sie unter nachfolgenden Links:

Autor: StMAS, zuletzt geprüft am 10.01.2024