Masernschutzgesetz
Am 14. November 2019 hat der Bundestag das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) beschlossen und damit einen verbindlichen Impfschutz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder in eine Kindertageseinrichtung festgelegt. Das Gesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.
Die aktuelle Dokumentationshilfe bzw. den Übermittlungsbogen an das zuständige Gesundheitsamt (Stand: 05.01.2022) finden Sie verlinkt im 458. Newsletter.
Das Masernschutzgesetz gilt auch bei der Betreuung in Kindertagespflege und Großtagespflege.
Informationen zu den Auswirkungen auf Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege finden Sie im 318. Newsletter, im 321. Newsletter mit Anlage 1 und Anlage 2 , im 418. Newsletter sowie im 458. Newsletter.
Nähere Informationen zum Masernschutzgesetz, FAQ´s und entsprechende Merkblätter des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie unter den nachfolgenden Links: