Gibt es eine Altersgrenze für Tagespflegepersonen?

Es gibt keine offizielle, gesetzlich geregelte Altersgrenze für Kindertagespflegepersonen. Wenn jemand einen Antrag auf Pflegeerlaubnis stellt, oder erlaubnisfrei betreut und eine laufende Geldleistung vom Jugendamt einfordert, muss immer im Einzelfall die Eignung geprüft werden.

Im Rahmen der Eignungsprüfung kann das Alter der Bewerberin oder des Bewerbers beispielsweise im Hinblick auf Belastbarkeit, Gesundheit, Alter der Kinder oder Umfang der Betreuungstätigkeit eine Rolle spielen. Es bedarf aber in jedem Fall einer fundierten Begründung für eine Ablehnung oder Einschränkung der Pflegeerlaubnis.

Vorausgesetzt wird, dass die Tagespflegeperson volljährig ist.

Autor: BLJA, zuletzt geprüft am 24.01.2024