Bildungsauftrag in der Kindertagespflege
Kinder lernen von Geburt an und haben ein Recht darauf, dabei unterstützt und begleitet zu werden. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung frühkindlicher Bildung haben sich die zuständigen Jugend- und Kultusministerien bereits 2004 auf einen gemeinsamen Rahmen der Länder für frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen verständigt. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2005 wurde die Kindertagespflege den Kindertageseinrichtungen rechtlich gleichgestellt. Dies bedeutete erstmals einen eigenständigen Bildungsauftrag, der sowohl im Bundesrecht (§ 22 SGB VIII) wie auch im ebenfalls 2005 verabschiedeten Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (Art. 2 Abs. 4 BayKiBiG) verankert wurde. Die Konkretisierung der Bildungsziele und -inhalte erfolgte im Anschluss durch die Bildungspläne der Länder.
Um dem Auftrag gerecht werden zu können, die Kinder bei ihren selbstaktiven Bildungsprozessen zu unterstützen und zu begleiten, den dafür notwendigen Rahmen zu bieten und mit den Eltern zu kooperieren, müssen sich Tagespflegepersonen verstärkt mit den Bildungsinhalten auseinandersetzen. Im 40 Stunden umfassenden Aufbaukurs II des Qualifizierungsplans beschäftigen sich daher Tagespflegepersonen eingehend mit dem Bildungsauftrag speziell für die 0-3-Jährigen.
Vertiefende Informationen zum Thema finden Sie unter folgenden Links:
- „Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren“ – Eine Handreichung zum Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan
- Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan
- Bayerische Bildungsleitlinien
- Das kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
- QHB-Begleitbroschüre 2020
- „Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege“ von Lilo Baumann
Autor: BLJA, zuletzt geändert am 05.04.2023