Maximal förderfähige tägliche Betreuungszeit

Grundsätzlich sind Buchungen über 10 Stunden zwar möglich, jedoch erfolgt bei Buchungszeiten über 9 Stunden täglich keine weitere Staffelung der Buchungszeitfaktoren, auch wenn der benötigte Betreuungsumfang in Zusammenhang mit dem Vorhaltegebot nach § 24 SGB VIII und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit steht (§ 24 Abs. 1 Satz 1 AVBayKiBiG).
Bei Berechnung eines Tagesdurchschnitts auf eine 5-Tage Woche (Art. 21 Abs. 4 Satz 3 BayKiBiG), können Betreuungszeiten über zehn Stunden täglich bei der Ermittlung des Buchungszeitfaktors aber berücksichtigt werden.

Beispiel:
Ein Kind wird jeweils am Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr von einer TPP betreut. Das ergibt eine 22 Std. Woche. Umgerechnet auf den Tagesdurchschnitt bei einer 5-Tage-Woche errechnet sich eine durchschnittliche tägliche Buchungszeit von 4,4 Stunden und somit ein BZF von 1,25.
Aber: Kind wird Mo - Di je 11 Stunden betreut, Mi - Fr je 9 Stunden. Der Tagesdurchschnitt beträgt somit 9,8 Stunden, der BZF 2,5. Die überlange Betreuungszeit (Mo/Di) wirkt sich nicht auf die Förderung aus.

Autor: StMAS, zuletzt aktualisiert am 15.01.2024