Bayerisches Krippengeld
Am 5. Dezember 2019 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Krippengeld verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2020 können damit Eltern für ihre Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro monatlich zu den Elternbeiträgen erhalten, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Das Krippengeld wird sowohl für eine Betreuung in einer BayKiBiG-geförderten Kindertageseinrichtung als auch einer entsprechend geförderten Kindertagespflege gezahlt. Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenze. Diese liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro.
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) direkt an die Eltern. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS zur Verfügung.
Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld. Außerdem beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBFS unter der Nummer 0931/ 32090929 Fragen dazu. Das Service-Telefon steht Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen zum Krippengeld im Kontext Kindertagespflege:
Endet das Krippengeld, wenn das Kind nach Vollendung des 3. Lebensjahres in Kindertagespflege/Großtagespflege bleibt?
Das Krippengeld endet immer am 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Autor: StMAS, zuletzt aktualisiert am 10.01.2024