Pauschalvertrag mit der GEMA
Der Pauschalvertrag mit der GEMA erfasst seit 1. Januar 2019 auch die Kindertagespflege/Großtagespflege in Bayern.
Die Kommunen und der Freistaat übernehmen hier die Vergütung für Kopien von Noten- und Liedtexten für alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Bayern.
Mit diesem Vertrag geht eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung einher, da sich die aufwendige Einzelabrechnung mit der GEMA erübrigt.
Nähere Einzelheiten können Sie dem 310. Newsletter entnehmen.
Aktuelle Informationen zum GEMA-Pauschalvertrag erhalten Sie im 543. Newsletter.