KiBiG.web

(zuletzt aktualisiert am 15.01.2024)

KiBiG.web unterstützt über den Funktionsbereich „Förderung der Kinder in Tagespflege“ die finanzielle Abwicklung der Förderung der Tagespflege zwischen den Regierungen, Landratsämtern/kreisfreien Städten sowie den Gemeinden (kommunaler Anteil). Die Erfassung der betreuten Kinder in Tagespflege (IST-Monatsdaten) erfolgt durch die Bewilligungsbehörden, d.h. die Landratsämter oder kreisfreien Städte.

Auf Grundlage der erfassten Monatsdaten der Kinder erfolgt die Endabrechnung der staatlichen Förderung der Tagespflege. Sofern die kreisangehörigen Gemeinden einen kommunalen Förderanteilleisten wird auch dieser zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Gemeinden systemseitig abgerechnet. In diesem Fall kann nach Bewilligung der kommunalen Anteile durch die Förderkommunen eine Endabrechnung der Landesanteile mit den Regierungen erfolgen. Leisten die kreisangehörigen Gemeinden keinen kommunalen Förderanteil ist eine Bewilligung der Endabrechnung im Wege einer sog. Eigenbewilligung möglich.

Das System unterstützt zudem die Bewilligung der Abschlagszahlungen für Kinder in Tagespflege, welche durch die Regierungen an die einzelnen Landratsämter und kreisfreien Städte geleistet wird.

Weitere Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren über KiBiG.web sind im Online-Handbuch ersichtlich.

Großtagespflege nach Art. 20 a BayKiBiG

KiBiG.web unterstützt auch das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die kindbezogene Förderung für Großtagespflegestellen, die nach Art. 20 a BayKiBiG gefördert werden.

Autor: StMAS

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